Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung WORK – The Conference. Sie dienen einer transparenten und fairen Grundlage für alle Beteiligten.
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung WORK – The Conference in der jeweils ausgeschriebenen Form.
Mit Abschluss der Anmeldung erkennt die anmeldende Person diese Teilnahmebedingungen an.
2. Anmeldung, Voranmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Online-Formular. Mit Absenden des Formulars gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.
Bei verfügbaren Plätzen kann zunächst eine zeitlich befristete Reservierung (Voranmeldung) erfolgen. Diese begründet noch keinen endgültigen Anspruch auf Teilnahme, sondern sichert den reservierten Platz für die in der Reservierungsbestätigung bzw. Rechnung angegebene Zahlungsfrist.
Der Teilnahmevertrag kommt erst mit Annahme durch den Veranstalter und unter der aufschiebenden Bedingung des fristgerechten Zahlungseingangs zustande. Erfolgt innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist kein vollständiger Zahlungseingang, kann die Reservierung ohne weitere Zustimmung automatisch verfallen; der reservierte Platz kann in diesem Fall erneut freigegeben und anderweitig vergeben werden.
Der Veranstalter kann vor Ablauf der Zahlungsfrist Zahlungserinnerungen versenden; hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
Hinweis: Für Verträge über die Teilnahme an termingebundenen Veranstaltungsleistungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
3. Preise, Zahlung und Zahlungsfrist
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern ausgewiesen, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Nach Voranmeldung bzw. Anmeldung erhält die anmeldende Person eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der dort genannten Frist ohne Abzug zu begleichen.
Maßgeblich für die endgültige Teilnahmefreigabe ist der vollständige und fristgerechte Zahlungseingang.
Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, ist der Veranstalter berechtigt, die Reservierung bzw. Anmeldung zu stornieren und den Platz erneut zu vergeben. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung der Reservierung besteht nach Fristablauf nicht.
4. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Dazu können insbesondere der Zugang zur Konferenz, Programmpunkte, Networking-Bereiche sowie veranstaltungsbezogene Unterlagen gehören.
Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
5. Stornierung, Reservierungsverfall und Ersatzteilnehmer
Eine Stornierung durch Teilnehmende bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Veranstalter.
Bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kann eine bestätigte und bezahlte Teilnahme kostenfrei storniert werden. Bei späterem Rücktritt bleibt die Teilnahmegebühr grundsätzlich geschuldet, es sei denn, gesetzliche Rechte stehen dem entgegen oder ein Ersatzteilnehmer wird gestellt und akzeptiert.
Erfolgt innerhalb einer Voranmeldung kein fristgerechter Zahlungseingang, endet die Reservierung automatisch mit Fristablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung oder Stornierung bedarf.
Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern organisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Teilnahmeberechtigungen sind grundsätzlich personengebunden. Eine Übertragung auf Ersatzteilnehmende ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich, damit organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen (insbesondere Ticket- und Check-in-Zuordnung) gewahrt bleiben.
6. Änderungen des Programms / Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen am Ablauf, an einzelnen Programmpunkten, am Veranstaltungsort oder an angekündigten Mitwirkenden vorzunehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
Muss die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, abgesagt werden, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei Überbuchung, technischen Fehlern oder Fällen höherer Gewalt bleibt dem Veranstalter eine Korrektur offensichtlich fehlerhafter Reservierungsbestätigungen vorbehalten.
Bei Ausfall oder Verschiebung infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Technik, Reise- oder Übernachtungskosten wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese können zur Berichterstattung sowie zur Eigenwerbung des Veranstalters in Printmedien, auf Websites, in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kanälen verwendet werden.
Mit der Teilnahme erklärt sich die teilnehmende Person hiermit grundsätzlich einverstanden, sofern nicht im Einzelfall berechtigte Interessen entgegenstehen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Ist die anmeldende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.